Meldepflicht für TagesfamilienTagesfamilien, die regelmässig Kinder unter 12 Jahre gegen Entgelt in ihrem Haushalt betreuen, unterliegen der Eidgenössischen Pflegekinderverordnung (PAVO) und müssen dies ihrer Wohngemeinde melden. Bei einer Betreuung von mehr als fünf Kindern müssen zudem die Kriterien einer Kindertagesstätte erfüllt werden. Datum der Neuigkeit 3. Juli 2018
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